WEEE Kompatibilität
Was ist WEEE?
Die Europäische Richtlinie 2002/96/EG von
Januar 2003, bekannt als „Waste Electrical and Electronic Equipment
(WEEE)“ (zu Deutsch: Richtlinie Elektro- und Elektronikaltgeräte,
EAG) fordert von den EU-Mitgliedstaaten eine nationale
Gesetzgebung. Die Produzenten (d. h. Hersteller, Importeure und
bestimmte andere Verkäufer) bestimmter Kategorien von Elektro- und
Elektronikgeräten (EEE) werden gezwungen für die Kosten welche für
die Erneuerung und die Wiederverwertung ihrer Produkte benötigt
werden aufzukommen. Ebenso sind die Hersteller solcher Produkte
verpflichtet Informationen und Markierungen an solchen Geräten
anzubringen welche diesen Prozess vereinfachen sollen.
Im Gegensatz zu Richtlinien des Binnenmarktes,
welche einheitlich innerhalb der EU durchgesetzt werden müssen,
erlaubt die WEEE-Richtlinie den Mitgliedstaaten, die Anforderungen
zu erweitern, wenn sie dies für angebracht halten. Dies hat dazu
geführt, dass die Länder die Richtlinie unterschiedlich umsetzen,
was zu einer gewissen Ungleichheit innerhalb der EU geführt
hat.
Strategie bei Control Techniques
Industrieautomatisierungseräte wie etwa
Frequenzumrichter sind im Allgemeinen selbst keine Endprodukte,
sondern werden zu einem Teil eines größeren Systems oder Produkts
eines anderen Lieferanten zusammengefügt, welches wiederum in den
Geltungsbereich der WEEE-Richtlinie fallen kann oder auch nicht.
Auf der Grundlage der zurzeit bestehenden Informationen und
Auskünften glauben wir, dass Umrichter und Zubehör von Control
Techniques außerhalb des Geltungsbereichs der WEEE-Richtlinie
liegen, obwohl aus den oben angeführten Gründen, möglicherweise
Verpflichtungen in einzelnen Mitgliedstaaten der EU bestehen.
Umrichter können in Produkte integriert
werden, welche in den Geltungsbereich der WEEE fallen und deren
Hersteller daher ihre eigenen Verpflichtungen zur Wiederverwertung
haben. In solchen Fällen trägt die Tatsache, dass Control
Techniques Umrichter einen großen Teil einfach separierbarer,
wiederverwertbarer Werkstoffe enthalten (z.B. Aluminium und andere
Metalle, Kunststoffe, usw.) dazu bei, dass diese Produzenten ihren
WEEE-Verpflichtungen nachkommen können.
Aufgrund der EU-Beschränkungen des
grenzüberschreitenden Versandes von Abfällen anerkennen wir, dass
ein Produkt, welches in einem Mitgliedstaat gebaut wurde, aufgrund
der WEEE-Richtlinie nicht zur
Überarbeitung/Wiederverwertung/Entsorgung in einen anderen
Mitgliedstaat verschickt werden darf.
Weitere Informationen:
Unternehmerverbände und Industrieorgane sind
eine gute Informations- und Auskunftsquelle. Einige solcher
Verbände haben branchenspezifische Leitlinien erarbeitet. Die
Leitlinien der Europäischen Kommission und einzelner Regierungen
können ebenfalls hilfreich sein. In Zweifelsfällen sollte
juristischer Rat eingeholt werden.
Die EU-Informationen stammen von:
http://www.ec.europa.eu/environment/waste/weee_index.htm
Die Regierung Großbritanniens veröffentlicht
zahlreiche Informationen, von denen einige ausschließlich für
Großbritannien gelten, aber trotzdem für andere Länder hilfreich
sein können, unter dieser Adresse:
http://www.dti.gov.uk/innovation/sustainability/weee/page30269.html
Control Techniques Ltd
August 2006